Nur ein (böser) Traum
Sauberkeit und Ordnung im öffentlichen Raum
Im Dschungel der Stadt weit und breit nichts als wilde Aufkleber. Aber Obacht! Da springt eine Ordnungswidrigkeit aus dem Hut der bösen Zauberer, sprich: Sicherheitsorgane, zwei, drei schwarze Schafe der Strafjustiz folgen. Auf gefasste Kleberhelden wartet Bußgeld nicht unter 500 €, immer und überall, auch in der Horizontalen geht‘s nicht straffrei aus. Den guten alten Bürgersteig betritt der Trottel, jeder Hund kann sich erleichtern, Aufkleber aber wandeln auf dünnem Eis. Anarchie, entrüstet sich der Steig-Bürger, für die klebende Klasse eine Tabuzone. Wenn der Mond seine dunkle Seite zeigt, klebt sich‘s am besten, Sticker, Schablonen oder Graffiti sind illegal wie verdeckte Sprayer, klandestine Schablonisten oder vandale Street-Artisten. Bei dieser Art Verunstaltung, Sachbeschädigung oder Landfriedensbruch ist die die Rechtslage eindeutig, die Rechtsprechung greift hart durch. Die Richter drücken kein Auge zu, ihr Urteil kennt keine Gnade. Selbst unter unseren Füßen ist es intolerabel, auch wenn sich die kleinen Bildchen schnell und ohne Aufwand „wegmachen“ ließen. Law & Order lässt die Handschellen klicken. Vielleicht nur Wildplakatierung!? Lasst es nicht drauf ankommen und Euch erwischen!
Wo alles begann: auf New Yorker U-Bahn-Zügen Die Deutsche Bahn registrierte 2024 angeblich 16.000 Graffitis, Tendenz steigend. Big City Börlin auch hier ganz groß mit 1866, ja, Delikten. Es folgen abgehängt Rich Kid Münix mit 850, ei gude, Bembeltown mit 233 und spitzes Humbug mit 225 Fällen. Angeblich zwölf Mio. Euro kostet der Bahn die Graffiti, 800 Sprayer werden auf frischer Tat erwischt. Wer mit Jugendstrafrecht oder straffrei davonkommt, gerät auf einen Holzweg in die Hölle, verflucht bis ins zweite und dritte Glied. 30 Jahre lang hält sich DB zivilrechtlich gütlich. Der Zug ist tagelang außer Betrieb, Entfernung mühsam, Schicht um Schicht arbeitsintensiv, inklusive Lackierung wird ein mittlerer 5-stelliger Betrag fällig.
Guerilla-Marketing und Underground-Lifestyle
Aufkleber gehören längst zum guten Ton, großstädtisch, urban, weltmännisch, metropolenaffin. Unternehmerisch schielt der schnelle Blick auf kurze Irritation, die sich stetig im Bewusstsein des Passanten festsetzt: schon gesehen, echt scharf, geil!? Schrille Wände haben Coolness-Vorsprung, Schicki-Shein virales Potenzial, die Spione des Kapitals kupfern von der Straße ab, was geht. Eins zu eins kopiert kapert die Konsumindustrie Ausdruck und Attitude, kauft Künstler und klebt drauf los. Die wahren Artisten, Sprayer und Kleber, unabhängig und unbestechlich, stehen in der kriminellen Ecke, wenn sie nicht Banksy heißen. Street-Art ist kein Kavaliersdelikt, besonders wenn’s nur geklebt und nicht gesprayt ist!
In der Vertikalen, auf allen Oberflächen im öffentlichen Raum ist Sprayen, Malen, Kleben total v – e – r – b – o – t – e – n!!! Da sind Recht und Ordnung nicht zu Scherzen aufgelegt: bei unerheblicher oder dauerhafter optischer Veränderung – außer wieder überklebt, übermalt oder besprayt. Bei Delinquenz droht eine Strafe bis zu 2500 Euro. Der Buße nicht genug, Sachbeschädigung und der ganze Schadensersatz-Klimbim obendrauf! Im Namen des Volkes! Noch einmal für Hartnäckige: Bußgeld – patsch – Geldstrafe – boing – Vorstrafe – bäng – Strafregister – bumm. Ins Werk gesetzt steht der Büßer bereits mit einem Bein im Gefängnis. Wiederholte Kleberhelden und Extremklebristen wandern genauso wie Schwarzfahrer oder Ladendiebe hinter Gitter, zwei Jahre erst einmal. Das Privatrecht macht endgültig kurzen Prozess, beharrlich, unerbittlich, rächende Instanz, mit langem Atem. Auf ewig dem im Nacken, der Übles tut: 30 Jahre lang. Auge um Auge, Zahn um Zahn, kleb bloß nicht an!
Wohl dem, der sich nicht erwischen lässt
Das bürokratische Simsalabim heißt: „Genehmigung“. Tusch! Street-Art, Demonstration oder Werbeaktion, egal ob der öffentliche Raum kommerziell, politisch oder rein künstlerisch in Anspruch genommen wird, wandern nicht ins Kittchen, wenn sie angemeldet sind. Marsch zwo drei! Jeder und alle bedürfen der Beglaubigung auf dem Amt und dessen zustimmungspflichtigen Sesam öffne dich. Muss schließlich alles seine Ordnung haben im öffentlichen Raum!