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Nur ein (böser) Traum

Sauberkeit und Ordnung im öffentlichen Raum

Wilde Aufkleber im Dschungel der Stadt, weit und breit nichts anderes zu sehen! Tierisch schnell springt einen da die Ordnungswidrigkeit an. Für gefasste Kleberhelden gibt’s also Bußgeld in Höhe ab 500 €, immer und überall, auch in der Horizontalen, also selbst ein Aukleber auf dem Boden. Auch der gute alte Bürgersteig zählt zur Tabuzone für die klebende Klasse. Die klebrige Seite der Street-Art wandelt auf dünnem Eis und wird zwar auf der dunklen Seite des Mondes ausgeübt dennoch mit den gleichen Vorwürfen der Illegalität überzogen wie die großformatigen Rüpelbrüder der Sprüher und Stree-Artisten: Vandalismus, Verunstaltung, Sachbeschädigung. Die Rechtslage ist eindeutig, die Rechtsprechung in der Regel auch. Es kann nicht ein, dass ein Urteil vielleicht nicht ganz so arg ausfällt, keine Gnade ab und zu, der Richter drückt kein Auge zu. Sind Aufkleber vielleicht „nicht so schlimm“!? Es kommt schon vor, dass unter unseren Füßen Bilder oder Sticker, die den Blick zum Grunde richten, schnell mal eben toleriert werden. Aber nur, wenn sie sich auch wieder einfach, schnell und ohne großen Aufwand „wegmachen“ lassen. Law & Order lässt da die Handschellen nicht so schnell klicken? Ist und bleibt doch höchstens – Wildplakatierung!? Falsch gedacht und am besten gar nicht drauf ankommen lassen und sowieso: Lasst Euch nicht erwischen!

Guerilla-Marketing gehört unterdessen längst zum großstädtischen Ton. Underground-Optik schielt auf den kurzen irritierten Blick, setzt sich langsam, aber stetig fest im Bewusstsein des Passanten: echt scharf, schon gesehen, sieht geil aus, was!? Schrille, bunte Wände haben, ganz klar, Coolness-Vorsprung gegenüber platter Werbung oder glattem Einheitsgrau. Mode- und Lifestyle-Industrie erkennen das virale Potenzial, schicken ihre Spione auf die Straße, kupfern von der Street-Art ab, was geht, nicht nur oberflächlich. Trends und Techniken der Straße finden sich eins zu eins in den Kopien der Konsumindustrie wieder, kapern Ausdruck und Attitude, kaufen sich die Künstler ein und kleben selbst drauf los. „Diese Geschichte hat einen entscheidenden Fehler, etwas Entscheidendes fehlt“ (Trio, in: Nur ein Traum). Die wahren Artisten, richtige Sprayer und Kleber, unabhängig, unbestechlich, werden in die kriminelle Ecke gedrängt, wenn sie nicht Banksy heißen. Street-Art ist kein Kavaliersdelikt, auch und besonders wenn’s nur geklebt und nicht gesprayt ist!

In der Vertikalen, auf Wänden, im Zug, auf Werbung, an Schildern, Stromkästen oder Läden ist das Sprayen, Malen, Kleben strikt und total v – e – r – b – o – t – e – n!!! Da sind Recht und Ordnung nicht zu Scherzen aufgelegt: nicht unerhebliche oder dauerhafte optische Veränderung, die ohne Aufwand länger hingenommen werden muss – außer vielleicht wieder unerkannt überklebt, übermalt, übersprayt. Dem Delinquenten droht eine Strafe bis zu 2500 €. Der Buße nicht genug, für Instandsetzung, Reinigung, neue Farbe, Arbeitszeit, der ganze Schadensersatz-Klimbim von vorne. Sachbeschädigung! Im Namen des Volkes! Noch einmal für hartnäckige Fälle: Bußgeld – patsch – Geldstrafe – boing – Vorstrafe – bäng – Strafregister – bumm. Und je dauerhafter die Street-Art ins Werk gesetzt ist, steht der Büßer sozusagen schon mit einem Bein im Gefängnis. Hartnäckige Kleberhelden, Wiederholungstäter, Extremkleberisten wandeln auf dem Pfad von Schwarzfahrern oder Ladendieben, verschwinden hinter Gittern, zwei Jahre oder so und erstmal. Also Vorsicht vor unerlaubter Sondernutzung! Das Privatrecht setzt noch einen drauf, gebärdet sich als unerbittliche und beharrliche Instanz, zeigt langen Atem – auf ewig. Dem, der Übles tut, sitzt seine Tat eine Generation lang im Nacken: Auge um Auge, Zahn um Zahn, fass mich bloß nicht an! Wohl dem, der sich nicht erwischen lässt! Das bürokratische Simsalabim, Sesam öffne dich der Demokratie heißt: „Genehmigung“. Tusch! Straßentheater, Demonstration, Werbeaktion, egal ob die Öffentlichkeit kommerziell, politisch oder rein künstlerisch in Anspruch genommen wird, bedürfen einer Anmeldung auf dem Amt und des genehmigungspflichtigen Zauberworts. Muss hier bei uns schließlich alles seine Ordnung haben!